Die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Rahmen der Lohnbuchhaltung im Baugewerbe

Was sind die Besonderheiten beim Baulohn?

Der Baulohn setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die je nach Baugewerbe unterschiedlich sind. Zudem gibt es verschiedene Tarife und Zusatzkassen. Für die Berechnung der Löhne ist entsprechendes Fachwissen unabdingbar, um z.B. die Regelungen für Überbrückungsgeld, Saisonkurzarbeitergeld oder die Beiträge für die Zusatzversorgungskasse korrekt beachtet werden. Die Buchführung muss sich perfekt mit den zahlreichen Rahmentarifverträgen und Manteltarifverträgen auskennen. Diese Verträge werden zudem ergänzt durch Tarifverträge der Altersvorsorge und Urlaubskassen. Die Anforderungen sind somit recht komplex, zumal sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Tarifverträge immer wieder ändern können.
Die Abrechnung von Baulohn bedarf Spezialwissen, denn es gibt viele Besonderheiten bei der Lohnabrechnung im Baugewerbe. Für Arbeitgeber im Baubereich ist es daher regelmäßig eine Erleichterung, die Lohnabrechnung an einen professionellen Dienstleister zu übergeben.

Warum ist die Berechnung des Baulohns so zeitintensiv?

Im Baugewerbe variieren die Arbeitszeiten je nach Wetter und Jahreszeit. Die Ausgleichszeiträume und Regelungen für das Arbeitszeitkonto sind in den einzelnen Tarifverträgen festgelegt. Bei der Abrechnung müssen ebenso die Vorschriften für Saison-Kurzarbeitergeld und Kurzarbeit beachtet werden. Für die Baubranche gibt es verschiedene Vorschriften zum Meldewesen der Sozialversicherung. Auch dies gehört zum Fachwissen bei der Berechnung von Baulohn.
Für Laien könnte eine Baulohnabrechnung auf den ersten Blick nicht anders wirken, als eine Gehaltsabrechnung anderer Branchen. Wer sich aber detailliert mit dem Baulohn beschäftigt erkennt, dass es sich dabei nicht um eine gewöhnliche Lohnabrechnung handelt. Zu viele Faktoren, Regelungen und Vorschriften spielen hinein, um von einer simplen Berechnung reden zu können. Die Sozialabgaben werden erst dann berechnet, wenn alle anderen Faktoren berücksichtigt wurden, die mit dem Bruttolohn zusammenhängen. Dabei muss man jeden Monat die Sozialabgaben neu berechnen, da die Bruttolöhne stets variieren. Die Baulohnabrechnung nimmt sehr viel Zeit in Anspruch und um die Lohnabrechnung fehlerfrei durchführen zu können, muss sich stets auf dem neusten Stand der Gesetzeslage gehalten werden.

Was sind die Lohnbestandteile im Baulohn?

Der Bruttolohn eines Arbeitnehmers im Baugewerbe richtet sich nach dem Gesamttarifstundenlohn und besteht aus dem Tarifstundenlohn in Abhängigkeit von der Lohngruppe und dem Bauzuschlag. Dieser wird Arbeitnehmern im Baugewerbe gewährt, die hauptsächlich draußen, also außerhalb einer Halle oder eines Büros, arbeiten. Er soll die permanent entstehende Belastung ausgleichen und teilt sich wie folgt auf:

  • 2,9 % für Ausgleich wegen witterungsbedingter Belastung
  • 2,5 % wegen häufigem Wechsel der Baustellen und damit verbunden einem wechselnden Anfahrtsweg oder neuen Begebenheiten bei der Arbeit.
  • 0,5 % Lohnausgleich bei Schlechtwetterzeiten im Winter.

Was gehört zum Baugewerbe?

Die Frage zu beantworten, ist insofern wichtig für jedes Unternehmen, weil sich mit diesem Ja oder Nein entscheidet, ob SOKA-Pflicht besteht oder nicht.
Warum ist dieser Tatbestand so wichtig? Unternehmen, die SOKA-pflichtig sind, sind jene, die ihren Mitarbeitern Baulohn zu zahlen haben.

Sollte es sich bei einer Firma um ein SOKA-pflichtiges Unternehmen handeln, muss diese Tatsache bei der Lohnberechnung Berücksichtigung finden. Eingeteilt sind Baulohn zahlende Unternehmen in:

  • Bau-Hauptgewerbe
  • Maler- und Lackierfirmen
  • Dachdeckerbetriebe
  • Gerüstbau
  • Landschaftsbau
Um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen SOKA-pflichtig ist, gibt es mindestens diese beiden Möglichkeiten:

im Bundesrahmentarifvertrag Bau, kurz BRTV, prüfen, ob die eigenen Leistungen dazu gehören den (Verfahrens-)Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) durchstöbern, ob die eigenen Leistungen dort aufgeführt werden.

Was ist SOKA?

SOKA oder ausführlicher: SOKA Bau nennt sich ausgeschrieben Sozialkassen für das Baugewerbe und ist eine übergeordnete Marke der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, kurz ULAK genannt, sowie der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG, kurz ZVK.

Warum diese Zusatzkassen?

Aufgrund der witterungsabhängigen und den daraus erschwerten Bedingungen für Lohn und Arbeiter soll mit diesen Kassen sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer zum Beispiel sowohl im Urlaub als auch bei witterungsbedingten Ausfall ihren ihnen zustehenden Lohn bekommen.

Um dies zu gewährleisten, sind SOKA-pflichtige Unternehmen dazu gesetzlich aufgefordert, den Beitrag zum Urlaubsentgelt an die Urlaubskasse (ULAK) zu übergeben. Nachdem der Arbeitnehmer seinen Urlaub genommen hat, bekommt der Arbeitgeber das Geld wieder zurück. Bis dahin wird der Betrag von der ULAK verwaltet.

Gerade für KMU ist es von größter Wichtigkeit, sich in der Baulohnberechnung und ihrer Definition auszukennen. Gehört man dem Baugewerbe an, sind diese Zusatzleistungen zu zahlen. Allein das Wissen um eine allgemeine Lohnabrechnung genügt in dieser Branche und ihren Nebenbranchen nicht mehr. Oft genug ist es vorgekommen, dass die SOKA nachträglich ihre Beiträge einfordert. Das Recht hierzu bekommt die SOKA Bau durch den VTV. Im Paragraph 25, Absatz 4 heißt es, dass Rückforderungen noch vier Jahre im Nachhinein geltend gemacht werden können. Info’s zum SOKA Bau