Ein wichtiger Bestandteil von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen ist die Ermittlung des Wertes der übertragenen Vermögenswerte. Die Rechtsgrundlage hierfür stellt das Bewertungsgesetz dar.
In Abhängigkeit der Art der übertragenen Liegenschaft nehmen wir die Immobilienbewertung sowohl für Zwecke der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung als auch für Zwecke der privaten Vermögensdisposition vor.
Wir stehen Ihnen als kompetente und unabhängige Berater stets zur Seite. Unabhängig davon, ob Sie sich im Anfangsstadium befinden oder erst vor der Gründung Ihres Unternehmen stehen.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung in den Bereichen Steuerrecht sowie Strafrecht ermöglicht eine optimale Vertretung Ihrer Interessen in einem möglichen Steuerstrafverfahren.
Auch als Privatkunde sind Sie genau richtig bei uns. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung und bieten umfassende Beratung für alle Einkunftsarten.
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