STEUERHINTERZIEUNG… WAS NUN ?

Steuerstrafrecht

Unsere Spezialisierung und Erfahrung in den Bereichen Steuerrecht sowie Strafrecht ermöglicht eine optimale Vertretung Ihrer Interessen in einem möglichen Steuerstrafverfahren. Wir stehen Ihnen als Steuer- und Rechtsberater zur Seite und übernehmen für Sie die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Warum sollte bei Steuerhinterzieung ein Fachanwalt für Steuerrecht konsultiert werden?

Das Steuerstrafrecht beinhaltet im Wesentlichen alle Gesetze, die Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen das Steuerrecht vorsehen. Im engeren Sinne umfasst das Steuerstrafrecht die strafrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung (AO) in Form der materiellen Strafvorschriften sowie der formellen Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts in Verbindung mit den Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB).  Zentrale, am häufigsten begangene Straftat in diesem Bereich ist das Delikt der Steuerhinterziehung.

Das Steuerstrafrecht ist für die Koordination der Rechte und Pflichten des Steuersünders zuständig. Auf der einen Seite muss der Steuersünder zu dem Vorwurf der Steuerhinterziehung Stellung nehmen, andererseits hat er auch die Möglichkeit, die das Strafrecht bietet, zu schweigen und sich zu dem Sachverhalt nicht zu äußern.

Wenn Steuerhinterziehung begangen wurde, treffen das Steuerrecht sowie das Steuerstrafrecht aufeinander und der Steuersünder befindet sich schnell in einer prekären Situation, in der in den meisten Fällen eine Konsultation eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts unumgänglich und auch zu empfehlen ist.

Die Bochumer Steuerberatungsgesellschaft BOSG ist auf das Themengebiet des Steuerstrafrechtes spezialisiert. Sie erhalten Beratung rund um das Thema von unseren Steuerberatern sowie den Fachanwälten für Steuerrecht. Somit können Sie als potentieller Mandant aus einer Hand von dem spezifischen Wissen unserer Steuerberater aus dem Bereich Steuerrecht sowie dem unserer Fachanwälte für Steuerrecht aus dem Bereich Strafrecht profitieren. Denn ein Zusammenspiel von erfahrenen Beratern und Anwälten mit einem fundierten Wissen im Steuerstrafrecht und Steuerrecht führt zum optimalen Ergebnis.

Ist der Fall nun so, dass Sie sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, ist das Team der Bochumer Steuerberatungsgesellschaft BOSG der richtige Ansprechpartner.  Unser Leistungsspektrum ist insbesondere auf diesem Gebiet vielfältig. Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen wie z.B.  „Wie kann ich mich selbst anzeigen?“ oder auch „Was ist zu tun, wenn sich mein Name auf einer Steuer-CD befindet?“ zur Verfügung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine Selbstanzeige gem. § 371 AO an die zuständige Finanzbehörde zu verfassen – wir können Ihnen eine Beratung bieten und auch die Erstellung der Selbstanzeige in Zusammenarbeit mit Ihnen für Sie übernehmen. Darüber hinaus analysieren wir Ihre Situation bestmöglich und unterstützen Sie beratend in jeder Hinsicht und legen Ihnen dar, ob und wie eine Strafbefreiung möglich ist. Des Weiteren werden Sie von uns bei der Erstellung aller relevanten Steuererklärungen, die aufgrund der Steuerhinterziehung zu korrigieren sind, unterstützt.

Das Steuerstrafrecht regelt neben dem Delikt der Hinterziehung von Steuern auch noch andere Steuerdelikte wie z.B. die leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne des § 378 Abgabenordnung oder auch das Delikt der Steuergefährdung im Sinne des § 379 Abgabenordnung.

Die Ahndung von Steuerstraftaten erfolgt in den meisten Fällen durch eine Geldstrafe, in einigen schwerwiegenderen Fällen kann die Verurteilung im Rahmen eines Strafprozesses aufgrund einer Steuerstraftat auch zu einer Freiheitsstrafe führen. In diesem Fall steht Ihnen die BOSG ebenfalls mit unseren Fachanwälten für Steuerrecht zur Seite.

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