FACHANWALT FÜR STEUERSTRAFRECHT BOCHUM

Steuerstrafrecht

Unsere Spezialisierung und Erfahrung in den Bereichen Steuerrecht sowie Strafrecht ermöglicht eine optimale Vertretung Ihrer Interessen in einem möglichen Steuerstrafverfahren. Wir stehen Ihnen als Steuer- und Rechtsberater zur Seite und übernehmen für Sie die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Überblick Leistungen für Steuerstrafrecht

– Steuerliche und anwaltliche Beratung bei Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung
Unsere Spezialisten verteidigen Sie im Rahmen eines möglichen Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor dem Gericht sei diese aus einer bewussten Steuerverkürzungsabsicht entstanden oder auch lediglich das Resultat eines unbewussten Handelns.

– Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige ist nur strafbefreiend solange sie wirksam ist. Das heisst, die Selbstanzeige muss alle Tatbestände im vollen Umfang enthalten, die zur Steuerverkürzung beigetragen haben. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, tritt Staffreiheit ein. Da Sie nachträglich nicht mehr änderbar ist, sollte vermieden werden, dass die Selbstanzeige Fehler enthält. Kontaktieren Sie hierzu unser Fachteam.

Nach oben scrollen