Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
Steuerliche Außenprüfung zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse

Dem Grunde nach hat das Finanzamt lediglich einen Blick von außen auf die unternehmerischen Zahlen. Denn die durch das Unternehmen abgegebenen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, vermitteln nur aggregierte Zahlen. Dahinter steckt eine Vielzahl von unternehmerischen Vorgängen, die auf den ersten Blick für das Finanzamt nicht ersichtlich sind.
In der Regel vertraut das Finanzamt auf die vom Unternehmen gelieferten Zahlen. Damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleistet werden kann, werden in unregelmäßigen Abständen Prüfungen der steuerrelevanten Aufzeichnungen durch das Finanzamt durchgeführt. Die steuerliche Außenprüfung ist in der Abgabenordnung verankert. Sie dient gemäß§ 194 Abs. 1 S. 1 AO der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse, welche für die Steuerpflicht und die Bemessungsgrundlage der Steuer entscheidend sind.
Prüfung in beide Richtungen
Die Regelung des § 199 Abs. 1 AO besagt, dass bei einer steuerlichen Außenprüfung grundsätzlich in beide Richtungen zu prüfen ist. D.h. sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Unternehmen, die steuerlich gut beraten sind, können ihre Steuernachzahlungen so reduzieren bzw. ggf. sogar Steuererstattungen aus einer Außenprüfung erwarten.
Arten der steuerlichen Außenprüfungen
Ob es sich bei der steuerlichen Außenprüfung um eine
- Betriebsprüfung,
- Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder
- Lohnsteuer-Außenprüfung
handelt, spielt keine Rolle. Denn wir, die Bochumer Steuerberatungsgesellschaft BOSG unterstützen Sie bei allen steuerlichen Prüfungen, unabhängig von der Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens.
Wer kann geprüft werden? Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Prüfung und welche Steuerarten werden geprüft?
Eine allgemeine steuerliche Betriebsprüfung kann sich auf mehrere Steuerarten beziehen sowie auch mehrere Veranlagungszeiträume umfassen. Sie kann sich auch auf einzelne relevante Sachverhalte beschränken. Dem Grunde nach kann jedes Unternehmen geprüft werden. Ob Gewerbebetrieb, Freiberufler oder ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb spielt hierbei keine Rolle. Wie die Frequenz für eine Betriebsprüfung ist, ist von der Größe des Unternehmens abhängig.