Steuererklärung des Unternehmens als Bemessungsgrundlage für die Steuerbelastung

Die betriebliche Steuererklärung ist für nahezu jedes Unternehmen eine wichtige Notwendigkeit.
Sie dient dem Finanzamt als Bemessungsgrundlage für die Steuerbelastung. Zu den betrieblichen Steuererklärungen zählen die Umsatzsteuererklärung (USt-Erklärung), die Gewerbesteuererklärung (GewSt-Erklärung), die Körperschaftsteuererklärung (KSt-Erklärung) sowie auch die Kapitalertragsteuer-Anmeldung. Darüber hinaus bedarf es bei Personengesellschafen der Aufteilung der steuerpflichtigen Einkünfte durch die sog. gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet den Jahresabschluss in für das Finanzamt elektronisch lesbarer Weise aufzubereiten und digital zu übermitteln (E-Bilanz).

Wir setzen unser fachliches Wissen so ein, dass für Sie unter Beachtung der geltenden steuerlichen Regelungen eine möglichst niedrige Steuerbelastung erzielt wird.

Selbstverständlich steht Ihnen die BOSG Bochumer Steuerberatungsgesellschaft BOSG bei der Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen sowie aller weiteren Deklarationspflichten als kompetenter Partner zur Seite. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie bei Bedarf auch die Erstellung eines Antrages auf Investitionszulage.
Denn nur mit der sachlich und fachlich richtigen betrieblichen Steuererklärung des Steuerberaters Ihres Vertrauens können Sie sicher und beruhigt sein, dass Ihr Unternehmen durch das Finanzamt steuerlich korrekt eingeschätzt wird und Sie kein Geld zum Fenster herauswerfen.