Immobilienbewertung für steuerliche und betriebswirtschaftliche Zwecke

Ermittlung des Wertes der übertragenen Vermögenswerte
Ein wichtiger Bestandteil von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen ist die Ermittlung des Wertes der übertragenen Vermögenswerte. Die Rechtsgrundlage hierfür stellt das Bewertungsgesetz dar.

In Abhängigkeit der Art der übertragenen Liegenschaft nehmen wir die Immobilienbewertung sowohl für Zwecke der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung als auch für Zwecke der privaten Vermögensdisposition vor.