Gewerbetreibende und Freiberufler sind zur Ermittlung Ihrer Einkünfte ebenfalls verpflichtet laufend Bücher zu führen und diese Im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Die Ermittlung der Einkünfte hat, in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens, durch Einnahmen-Überschussrechnung oder durch Bilanzierung zu erfolgen. Wenn wir die laufende Buchführung sowie den Jahresabschluss für Sie erstellen, werden die Einkünfte von uns in Ihre Einkommensteuererklärung übernommen.
Wir stehen Ihnen als kompetente und unabhängige Berater stets zur Seite. Unabhängig davon, ob Sie sich im Anfangsstadium befinden oder erst vor der Gründung Ihres Unternehmen stehen.
Unsere Spezialisierung und Erfahrung in den Bereichen Steuerrecht sowie Strafrecht ermöglicht eine optimale Vertretung Ihrer Interessen in einem möglichen Steuerstrafverfahren.
Auch als Privatkunde sind Sie genau richtig bei uns. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung und bieten umfassende Beratung für alle Einkunftsarten.
Erfahren Sie hier mehr über uns
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