Einkommensteuererklärung für Gewerbetreibende und Freiberufler

Gewerbetreibende und Freiberufler sind zur Ermittlung Ihrer Einkünfte ebenfalls verpflichtet laufend Bücher zu führen.
Diese sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Ermittlung der Einkünfte hat, in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens, durch Einnahmen-Überschussrechnung oder durch Bilanzierung zu erfolgen. Wenn wir die laufende Buchführung sowie den Jahresabschluss für Sie erstellen, werden die Einkünfte von uns in Ihre Einkommensteuererklärung übernommen.