Einkommensteuererklärung für Vermieter
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich um einkommensteuerpflichtige Einkünfte, die in der Regel im Rahmen einer Einnahmen-Überschussrechnung zu ermitteln sind. Anders als bei den Einkünften aus abhängiger Beschäftigung werden hier nicht „automatisch“ Steuern abgeführt.
Daher ist jeder Vermieter verpflichtet mindestens einmal im Jahr seine Einkünfte zu ermitteln und diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. Da ist im Bereich der Vermietung und Verpachtung einige steuerliche Fallstricke gibt, empfiehlt es sich professionell beraten zu lassen.
Wir als Bochumer Steuerberatungsgesellschaft helfen Ihnen bei der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung, beraten Sie bei Investitionsentscheidungen und nehmen für Sie die steueroptimale und rechtsichere Deklaration Ihrer Einkünfte vor.