Einkommensteuererklärung für Rentner
Renten sind, entgegen der immer noch weit verbreiteten Meinung, nicht steuerfrei.
Bei Rentnern mit geringen Renten fallen nach Berücksichtigung des steuerfreien Anteils und dem Grundfreibetrag oftmals keine Steuern an. Dies wird sich jedoch in Zukunft aufgrund des steigenden steuerpflichtigen Anteils ändern. Rentner, die bisher nur Arbeitseinkünfte bezogen haben, waren es gewöhnt, dass automatisch Steuervorauszahlungen an den Fiskus abgeführt werden.
Das ist bei Rentenbezügen nicht der Fall. Bei der erstmaligen Abgabe der Einkommensteuererklärung nach Eintritt des Rentenalters, ergeben sich daher oftmals sehr hohe Abschlusszahlungen.
Sprechen Sie uns hierzu an, wir helfen Ihnen gerne weiter.