Einkommensteuererklärung für Rentner

Renten sind, entgegen der immer noch weit verbreiteten Meinung, nicht steuerfrei.

Für Rentner, die vor dem 31.12.2004 in Ruhestand gegangen sind, ergibt sich ein steuerpflichtiger Anteil der Rentenbezüge von 50 %. Dieser wächst von Jahr zur Jahr des Renteneintritts um 2-Prozentpunkte. Rentner, die ab dem Jahr 2040 in Ruhestand gehen, haben somit hundert Prozent der Renteneinkünfte zu versteuern.

Bei Rentnern mit geringen Renten fallen nach Berücksichtigung des steuerfreien Anteils und dem Grundfreibetrag oftmals keine Steuern an. Dies wird sich jedoch in Zukunft aufgrund des steigenden steuerpflichtigen Anteils ändern. Rentner, die bisher nur Arbeitseinkünfte bezogen haben, waren es gewöhnt, dass automatisch Steuervorauszahlungen an den Fiskus abgeführt werden.

Das ist bei Rentenbezügen nicht der Fall. Bei der erstmaligen Abgabe der Einkommensteuererklärung nach Eintritt des Rentenalters, ergeben sich daher oftmals sehr hohe Abschlusszahlungen.

Sprechen Sie uns hierzu an, wir helfen Ihnen gerne weiter.