Vertretung vor Finanzgerichten

Für den Fall, dass das Finanzamt einen steuerlichen Sachverhalt zu Ihren Lasten ausgelegt hat oder keine Einigung mit dem Finanzamt erzielt werden konnte, vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht oder vor dem Bundesfinanzhof.

Wie läuft eine Finanzgerichtsklage grundsätzlich ab und was muss beachtet werden?

In der Praxis scheitert eine Vielzahl von Klagen schon alleine daran, weil einfache Formalitäten bei der Erhebung der Klage nicht berücksichtigt werden. Daher sollten bestimmte Aspekte in einem finanzgerichtlichen Verfahren stets Beachtung finden, um unnötige Fehler zu vermeiden.

Zunächst bedarf die Klageerhebung vor dem Finanzgerichthof der Schriftform. Des Weiteren muss sie eigenhändig unterschrieben werden.

Notwendige Komponenten einer Klage

  • Kläger und Beklagter müssen klar benannt sein,
  • der Gegenstand des Klagebegehrens bzw. Streitgegenstand müssen mit einer Grobbegründung, inwieweit der angefochtene Bescheid rechtswidrig ist, angegeben werden,
  • bei einer Anfechtungsklage muss der Verwaltungsakt sowie die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf benannt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Steuerstraftat entdeckt wird, wird immer größer, denn der Fiskus legt den Fokus zunehmend auf die Aufdeckung von Steuerstraftaten.

Dazu werden seitens der Steuerbehörden sowohl Daten-CD´s mit Daten von Inhabern ausländischer Konten (bspw. Schweizer Konten) erworben als auch Kontrollverfahren implementiert, welche Unregelmäßigkeiten aufdecken sollen.

Für Unternehmer und Privatpersonen ist es daher von besonderer Bedeutung bewusste und unbewusste Verstöße gegen die Steuergesetzte zu vermeiden, da ansonsten stets die Einleitung eines Strafverfahrens zu erwarten ist.

Denn während Steuerhinterzieher in Vergangenheit lediglich eine Nachzahlung der hinterzogenen Steuern nebst Verzinsung der hinterzogenen Steuern zu erwarten hatten, werden zunehmend auch Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Staatsanwaltschaft involviert. Neben den Steuernachzahlungen ergeben sich hierdurch meist noch zusätzliche Kosten bis hin zur strafrechtlichen Verurteilung. Damit soll erreicht werden, dass die Steuersünder sanktioniert werden und auch potentielle Steuersünder von dem Versuch der Steuerunterschlagung abgeschreckt werden.

Warum sind wir, die BOSG, der richtige Vertreter an Ihrer Seite?

Wir, die Bochumer Steuerberatungsgesellschaft BOSG, verfügen über hinreichende Kenntnisse des Steuerrechts, aber auch über die notwendigen verfahrensrechtlichen Kenntnisse, um Sie adäquat zu vertreten. Darüber hinaus sind wir geübt im Umgang mit der Finanzgerichtsordnung. Als kompetenter Partner in allen steuerlichen und rechtlichen Belangen tun wir unser Bestes, damit die Klage vor dem Finanzgericht zu Ihren Gunsten entscheiden wird.