Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer

Früher war die private Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern auch unter dem Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“ bekannt.

Die Besonderheit bei Einkünften aus Anstellungsverhältnissen ist, dass bereits unterjährige Vorauszahlungen auf den bezogenen Lohn bzw. das bezogene Gehalt geleistet werden (sog. Lohnsteuer).

Hierbei werden Kosten, die steuerlich berücksichtigungsfähig sind nicht bzw. nur teilweise zur Reduzierung der Steuerlast herangezogen. Durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung können sämtliche Kosten, die steuerlich relevant sind (u.a. Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben etc.), geltend gemacht werden. Auf dieser Basis wird die tatsächliche Steuerlast berechnet und die Vorauszahlung aus der Lohnsteuer abgezogen. Es ergibt sich der Steuererstattungs- bzw. -Nachzahlungsbetrag.