Steuerstrafrecht

Unsere Spezialisierung und Erfahrung in den Bereichen Steuerrecht sowie Strafrecht ermöglicht eine optimale Vertretung Ihrer Interessen in einem möglichen Steuerstrafverfahren. Wir stehen Ihnen als Steuerberater zur Seite und übernehmen für Sie die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Allgemeines zum Thema Steuerhinterziehung

Allgemeines zur Steuerhinterziehung
Wer Steuern hinterzieht, begeht eine Straftat nach deutschem Recht. Steuerhinterziehung ist gemäß AO immer dann gegeben, wenn der Tatbestand erfüllt ist, dass eine steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vorsätzlich ihrer steuerlichen Abgabepflichten nicht nachkommt. Gegen Steuersünder wird in der Regel ein Steuerstrafverfahren in Gang gebracht und die hinterzogenen Steuern sind nach Aufdeckung der Tat auch an die zuständige Behörde zu entrichten. Abhängig vom Grad der Kooperation des Steuersünders bemisst sich auch das Strafmaß. Im Falle dass eine wirksame Selbstanzeige seitens des Steuerpflichtigen eingereicht worden ist, kann Straffreiheit erlangt werden. Allerdings sieht das Steuerstrafrecht für den Fall, dass die Steuerfahndung selbst von der Steuerhinterziehung Kenntnis erlangt hat, eine Freiheitsstrafe in schwerwiegenden Fällen von bis zu 10 Jahren vor.

Steuerhinterziehung geht zu Lasten der Allgemeinheit und birgt auch Schäden für die Wirtschaft, denn die ehrlichen Steuerzahler tragen zur Finanzierung der staatlichen Leistungen bei, welche auch die Steuersünder beanspruchen bzw. beanspruchen können.
Das typische Beispiel für die Hinterziehung von Steuern gibt es nicht. Das Spektrum an Möglichkeiten reicht hier von der Angabe von einigen Mehr- Kilometern für die Stecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der privaten Einkommensteuererklärung über eine undeklarierte nebenberufliche Tätigkeit („Schwarzarbeit“) bis zur organisierten Kriminalität der Steuerunterschlagung.

Steuerhinterziehungen können sich wie folgt äußern:

  • Verlagerungen von privaten Ausgaben in den betrieblichen Bereich.
  • Führen von Bankkonten mit sog. Schwarzgeld bei ausländischen Banken oder Erwirtschaftung von Erträgen im Ausland ohne diese der deutschen Besteuerung zu unterwerfen,
  • Schwarzarbeit ist die Ausübung von Tätigkeiten, bei denen Einnahmen erzielt werden, jedoch die Mitteilungspflichten gegenüber den zuständigen Behörden umgangen werden und somit u.a. ein Verstoß gegen das Steuerrecht verursacht wird.
  • Eine Steuerverkürzung durch sog. Umsatzsteuerkaruselle, bei denen die Umsatzsteuer von Gewerbebetreibenden zur Hinterziehung von Steuern genutzt wird.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Steuerstraftat entdeckt wird, wird immer größer, denn der Fiskus legt den Fokus zunehmend auf die Aufdeckung von Steuerstraftaten.

Dazu werden seitens der Steuerbehörden sowohl Daten-CD´s mit Daten von Inhabern ausländischer Konten (bspw. Schweizer Konten) erworben als auch Kontrollverfahren implementiert, welche Unregelmäßigkeiten aufdecken sollen.

Für Unternehmer und Privatpersonen ist es daher von besonderer Bedeutung bewusste und unbewusste Verstöße gegen die Steuergesetzte zu vermeiden, da ansonsten stets die Einleitung eines Strafverfahrens zu erwarten ist.

Denn während Steuerhinterzieher in Vergangenheit lediglich eine Nachzahlung der hinterzogenen Steuern nebst Verzinsung der hinterzogenen Steuern zu erwarten hatten, werden zunehmend auch Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Staatsanwaltschaft involviert. Neben den Steuernachzahlungen ergeben sich hierdurch meist noch zusätzliche Kosten bis hin zur strafrechtlichen Verurteilung. Damit soll erreicht werden, dass die Steuersünder sanktioniert werden und auch potentielle Steuersünder von dem Versuch der Steuerunterschlagung abgeschreckt werden.